Pflegereform

Am 01.08.2018 hat das Kabinett im Rahmen eines „Sofortprogramms Pflege“ aufgelegt und einen Entwurf  eines „Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals“ (Pflegepersonalstärkungsgesetz – PpSG) verabschiedet. Das Programm und der Gesetzentwurf sind in der Tat ambitioniert und hören sich recht pflegefreundlich an, was sich auch darin zeigte, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sehr schnell einen „Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung“ gefordert und mit Andreas Westerfellhaus , dem ehemaligen Präsidenten des Deutschen Pflegerates, auch ab April 2018 in der Funktion eines Staatssektretäres sehr schnell bekommen hat.

Die hauptsächliche Reformziel besteht darin, die Personalaustattung in der stationären Pflege zu verbessern, was in den letzten Jahren unter dem Schlagwort „Pflegenotstand“ sehr umfassend dokumentiert und kontrovers diskutiert wurde. Zur Erreichung des Zieles sollen:

1. Jede zusätzliche Pflegekraft vollumfänglich finanziert werden, was u.a. bedeutet, dass Krankenhäuser nicht mehr 10 Prozent der zusätzlichen Personalaufwendungen selbst tragen müssen, was seit dem Pflegestellenförderungsprogramm des Krankenhausstrukturgesetzes aus der letzten Legislaturperiode Usus war. Das Pflegestellenzusatzprogramm soll ab dem Jahr 2019 13.000 zusätzliche Pflegestellen in das Krankenhaus bringen.

2. Die (linearen und strukturellen) Tarifsteigerungen sollen demnächst vollumfänglich von den Kostenträgern finanziert werden. Damit zusätzliche Mittel – bei parallelem Personalabbau – nicht aus dem Personalbudget fließen, müssen Krankenhäuser nachweisen, dass sie die Mittel auch nur für Pflege einsetzen. Das war bisher in Ansätzen auch möglich, wobei der GKV-Spitzenverbund darauf hinwies, dass die Krankenhäuser die bereitstellten Mittel bislang nur zur Hälfte abgerufen haben. Die Krankenhäuser wiesen in einer Stellungnahme darauf hin, dass „Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt“, geeignete Bewerber*innen zu finden, hierfür verantwortlich gewesen wären.

3. Die Ausbildungskosten für Auszubildende in der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Krankenpflegehilfe sollen im ersten Jahr vollständig von den Kostenträgern übernommen werden, da die Praxiseinsätze als Vollpflegekraft im ersten Ausbildungsjahr deren Ausbildungkosten nicht kompensieren. D.h. in concreto, dass …?

4. Wird bei der pflegebezogenen Zusatzvergütung nachgessert. Bislang sollten Krankenhäuser bei  pflegebedürftigen Patient*innen einen Zusatzvergütung bekommen, allerdings war die Informationstransparenz hierfür unzureichend. Das PsSG verpflichteten nun die Krankenkassen dazu, den Krankenhäusern die erforderlichen Informationen über pflegebedürftige Patient*innen zukommen zu lassen.

5. Es werden Personalmindeststandards eingeführt, die das Verhältnis des eingesetzten Pflegepersonals zum individuellen Pflegeaufwand eines Krankenhauses regulieren sollen. Solche als Personaluntergrenzen zu definierenden Personalmindeststandards dürfen von einem Krankenhaus nicht unterlaufen werden.

6. Ab dem Jahr 2020 soll die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen und Pflegepersonalkostenvergütungen umgerechnet werden. Diese personalbezogenen Kosten werden dann von der DRG-Vergütung abgezogen (letzere wird „bereinigt“) – eine rein technische Maßnahmen. In den Verhandlungen sollen krankenhausindividuelle Personalkosten ausgehandelt werden.

7. Der krankenhauspolitische Knackpunkt – wie auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert – ist freilich der Ausbau und Effektivierung des bislang auch schon vorhandenen Krankenhausstrukturfonds.