Pflegepersonalstärkungs-gesetz (PPStG 2018)

Das PPStG 2018 ist nach eigenem Vernehmen des Bundesgesundheitsministeriums ein großer Wurf. Auf der Website des BMG finden sich die Zielsetzungen des PPStG 2018:

„Mit dem Gesetz sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt, um die Pflege und Betreuung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen weiter zu verbessern.“

Laut BMG lassen sich die Maßnahmen des PPStG 2018 auf drei Kernbereiche aufteilen, die in einem komplexen Politikaushandlungsprozess beschlossen wurden. Erstens soll die Pflege im Krankenhaus verbessert werden, indem zusätzliche Pflegekräfte finanziert, die Krankenhausindividuellen Personalvergütung aus dem G-DRG-System entkoppelt werden, Tarifsteigerungen voll umfänglich (re-)finanziert  und auch mehr Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen. Zudem sollen die Pflegezuschläge erhöht, der Pflegeaufwand besser berücksichtigt und Personaluntergrenzen eingerichtet werden. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – ein Dauerbrenner bei schichtbelasteten Pflegekräften – soll die Attraktivität des Berufes erhöhen. Schließlich zielt das PPStG 2018 auf der Ebene der Versorgungssteuerung darauf, über die Nutzung des Krankenhausstrukturfonds effizientere Versorgungsstrukturen zu befördern, über den vermehrten Einsatz von digitalen Techologien, aber auch über die – vom BMG nicht im Alleingang umsetzbaren – Zusammenlegung, vulgo: Konzentration von Krankenhausstrukturen.

Zweitens fokussiert das PPStG 2018 auf die Verbesserung der Situation der Pflege in Pflegeeinrichtungen im Sinne der Altenpflegeversorgung. Hierzu sollen 13.000 Stellen in der stationären Altenpflege geschaffen werden und auch die Digitalisierung der Pflegeorganisationen eine Verbesserung der Effizienz der Versorgung bringen. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation in diesem Bereich ist die finanzielle Förderung der Selbsthilfeförderung in der Pflege und die verbesserte Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten. Zudem sollen pflegende Angehörige entlastet werden, indem ihnen zum einen ein Anspruch auf medizinische Rehabilitation zugestanden wird und zum anderen bürokratische Hemmnisse abgebaut werden sollen.

Drittens möchte das PPStG 2018 die Pflegesituation in Alten- und Krankenversorgungseinrichtungen dadurch verbessern, dass die betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt wird.

Diese Maßnahmen sind zum 01.01.2019 in Kraft getreten.