Im Koalitionsvertrag von 2013 zwischen CDU, CSU und SPD wurden folgende Zielsetzungen festgelegt.
In der ambulanten Gesundheitsversorgung will die Regierung
- (i) die räumliche und zeitliche Zugänglichkeit zu ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung mittels verschiedener, auch sektorübergreifernder, Maßnahmen verbessern (ebd.: 53f.),
- (ii) die hausärztliche Versorgung vor Ort und im institutionellen Rahmen stärken (ebd.: 54),
- (iii) die Verbreitung von Medizinischen Versorgungszentren hinsichtlich fachgleicher und kommunaler Gründungsrechte fördern (ebd.),
- (iv) Wirtschaftlichkeitsprüfungen niedergelassener Ärzt*innen sowie Regressforderungen von Heilmittelerbringern entschärfen (ebd.),
- (v) die Schnittstellenprobleme im Übergang von Patienten aus dem ambulanten in den stationären Sektor vermittels eines kassengestützten Entlassungsmanagements verringern (ebd.),
- (vi) Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit mehrfachen Einschränkungen und Behinderungen gründen (ebd.),
- (vii) die Übernahme ärztlicher Delegationsleistungen durch nicht-ärztliche Gesundheitsberufe anhand von Modellvorhaben und mit dem Ziel der Übernahme („je nach Ergebnis“) in die Regelversorgung erproben (ebd.),
- (viii) den Krankenkassen Freiräume für Vertragswettbewerb über die Vereinheitlichung, Anpassung und Erleichterung sozialrechtlicher Grundlagen in den relevanten Paragraphen des SGB V ermöglich (ebd.: 55),
- (ix) die Möglichkeit von Vergütungsvariationen aufgrund Besonderheiten in der Versorgungs- und Kostenstruktur niedergelassener Ärzt*inen prüfen (ebd.),
- (x) strukturierte Behandlungsprogramme (Disease Management Programs) anhand der Krankheitsbilder Depression und Rückenleiden auszuweiten (ebd.),
- (xi) die sektorübergreifende Qualitätssicherung mit Routinedaten ausweiten und letztere vermittels der Entwicklung epidemiologischer Daten verfeinern (ebd.)