Bericht des Patienten- und Pflegebeauftragten (2017)

In seinem Bericht an die Öffentlichkeit vom April 2017 stellte der damalige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, der zugleich als Pflegebevollmächtigter fungierte, die Erfolge der langen Legislaturperiode dar. Zusammen mit dem Bundesgesundheitsminister Dr. Hermann Gröhe sei es gelungen, so Staatssekretär Karl-Josef Laumann, mit der Pflegereform (PSG I – III) einen Meilenstein erreicht zu haben. Selbst das Wort vom Paradigmenwandel wurde in den Mund genommen. Folgende Herausforderungen wurden benannt, die nach der Bundestagswahl vom Herbst 2017 seit der Regierungsbildung im Frühjahr 2018 angegangen werden:

  • 1. Um dem Hausärztemangel zu begegnen, muss die Zahl der Studienplätze erhöht und dafür gesorgt werden, dass es an jeder medi-zinischen Fakultät einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin gibt.
  • 2. Die nichtärztlichen Gesundheitsberufe müssen aufgewertet und ihnen mehr Versorgungsverantwortung übertragen werden. Das Verhältnis der Gesundheitsberufe untereinander muss neu austariert werden.
  • 3. Angesichts der Kritik vieler Versicherter muss der MDK neu auf-gestellt werden, um für mehr Unabhängigkeit und Transparenz zu sorgen.
  • 4. Patienten müssen besser über Nutzen und Risiken der sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) aufgeklärt werden, indem Ärzte verpflichtet werden, neutrale schriftliche Informationen über Nutzen und Risiken der angebotenen IGeL in ihren Praxisräumen auszulegen.
  • 5. Das Patientenrechtegesetz ist seit rund vier Jahren in Kraft. Es war ein wichtiger Schritt in Richtung Patientenorientierung. Es besteht allerdings Weiterentwicklungsbedarf.
  • 6. Es muss eine „Ü80-Infrastruktur“ entstehen, wozu unter anderem eine ausreichende Zahl an Tages- und Kurzzeitpflegeangeboten und ein funktionierendes Quartiersmanagement zählen.
  • 7. Der Gesetzgeber hat deutlich bessere Rahmenbedingungen für eine faire und angemessene Bezahlung der Pflegekräfte geschaffen. Jetzt ist es Aufgabe der Kostenträger und der Einrichtungsbetreiber, faire Löhne zu vereinbaren und zu bezahlen.
  • 8. Es braucht eine spürbare Verbesserung der Personal aus-stattung in der Pflege, unter anderem durch ein wissenschaftlich abgesichertes Verfahren zur Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege. Dabei sollte unbedingt auch die Aufgabenverteilung überdacht werden.
  • 9. Der Pflegeleistungsdschungel muss aufgelöst werden. Hier bedarf es mutiger Lösungen, um einen noch flexibleren und einfacheren Leistungszugang zu ermöglichen.
  • 10. Die Chancen der Digitalisierung müssen besser genutzt werden. Oberstes Ziel muss dabei sein, dass nicht nur die Anwendungs-möglichkeiten, sondern auch die Zugriffsrechte für die Patienten und Pflegebedürftigen deutlich verbessert werden. Ob elektronische Patientenakte, Notfalldaten oder Medikationsplan: Digitaler Fortschritt kann im Ernstfall Leben retten.